GFG - Winterdienst

Anliegerpflichten von Privatpersonen sowie Behörden und Kommunen, Parkplätze und Zuwege oder Anlieferzonen von Kunden aus Industrie und Handel - durch unseren breit aufgestellten Fuhrpark und unser einsatzbereites Personal können wir auch in der kalten Jahreszeit ein großes Spektrum an Kundenwünschen bedienen.

Wann dürfen wir für Sie tätig werden?
Rufen Sie uns an 03594 / 77779 – 0 oder schreiben Sie uns!

Die Zufriedenheit unserer Kunden bei stetig wechselnden Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer ist zentraler Gedanke unserer Arbeit und Voraussetzung für den Erfolg unseres Unternehmens.